Erläuterung zur Einstufung von Quereinsteigern in eine Klassenstufe der Rudolf Steiner Schule Berlin bis Klasse 5
Aufgrund der Berliner Schulpflichtregelung beginnen in Berlin viele der schulpflichtigen Kinder ihre Schulzeit mit gerade sechs oder noch nicht einmal sechs Jahren. Da wir dies für eine emotionale Überforderung vieler Kinder halten, beginnen an unserer Schule die Schulanfänger, die zwischen dem 15. April und 31. Dezember des Kalenderjahres geboren sind, ihre Schulzeit in der Regel nicht in der ersten Klasse, sondern in unserer Eingangsstufe, die der ersten Klasse vorangesetzt ist. In diesem „nullten“ Schuljahr liegt der pädagogische Fokus in einer ausgeprägten Schulung der Sinne.
Ein Jahr später erfolgt die feierliche Einschulung der Kinder in die 1. Klasse. Für die Kinder, die die Eingangsstufe besuchen, verlängert sich dadurch die Gesamtschulzeit um ein Jahr.
Da wir altershomogene Klassen führen, sind viele Kinder, die an der Regelschule begonnen haben, aufgrund o. beschriebener Konzeption für die vergleichbare Klassenstufe an unserer Schule zu jung. Wir stufen deshalb bis zur 5. Klasse Kinder, die zwischen dem 15. April und 31. Dezember geboren sind, ein Jahr zurück, um Ihnen die Chance zu geben, mit gleichaltrigen Kindern zusammen zu lernen und eine altersgemäße Ansprache zu erfahren.
Wir bitten Sie deshalb, noch einmal Ihr Kind zu betrachten und zu überlegen, ob aus Ihrer Sicht etwas gegen eine Rückstufung spricht oder, vielleicht aufgrund bestimmter Indikationen, sogar erwünscht ist. Trifft das zu und sind Sie mit einer Rückstellung einverstanden, können Sie gerne einen Antrag stellen.
Halten Sie eine Rückstellung für nicht sinnvoll, können Sie den Antrag erst dann stellen, wenn Ihr Kind in die 6. Klasse gekommen ist, weil man in diesem Alter bereits relativ sicher abschätzen kann, ob das Kind den Anforderungen der Schule bisher gut Stand gehalten hat und sich insgesamt auf einem guten Entwicklungsweg befindet.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, fragen Sie bitte im Schulbüro nach.