Verlässliche Betreuung

Eingangsstufe
Eingangsstufe

Aller Anfang ist leicht…

Schulanfänger:innen, denen aus unserer Sicht noch etwas Zeit gegeben werden sollte, ihre Lebenskräfte außerhalb des Schulalltags zu stärken, schulen wir in unsere Eingangsstufe ein. Diese Klassenstufe ist der 1. Klasse vorangesetzt.

Unsere Eingangsstufenklassen sind altershomogene Gruppen von jeweils ca. 23 Kindern, die von Erzieher:innen und Lehrer:innen geführt und zusätzlich von Musik- und Eurythmielehrer:innen betreut werden. Am Nachmittag bilden die Eingangsstufenklassen eine eigene Hortgruppe.

Der pädagogische Fokus liegt in einer ausgeprägten Schulung der Sinne. „Werkzeug“ dafür ist das freie Spiel in unterschiedlichen Formen, das durch die Freiheit und Dynamik, vor allem in einer altershomogenen Gruppe, ausreichend und gute Übungsräume bietet. Hierzu gehören Waldtage und auch die Pflege der Esel, Schafe und Hühner auf dem Eingangsstufengelände.

Beide Gruppen werden durch unsere Heileurythmist:innen und Förderlehrer:innen begleitet, sodass bei Bedarf eine individuelle Förderung ermöglicht wird.

Zwischen 7:30 und 8:25 Uhr werden die Kinder von ihren Eltern gebracht und in der Regel nach dem Mittagessen um 13:30 Uhr oder- wenn Nachmittagsbetreuung gewünscht ist- um 16:00 Uhr abgeholt.

Vorzeitige Einschulung auf Antrag

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass alle Kinder, die bis zum 30.9. d.J. sechs Jahre werden, im gleichen Jahr schulpflichtig werden. Kinder, die innerhalb der sechs Monate nach diesem Stichtag geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand des Kindes das zulässt. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung des Kindes an der Grundschule des Einzugsbereichs. Über die vorzeitige Einschulung entscheidet der:die dem Schulamt unterstellte Schularzt:Schulärztin.

Im Laufe der vergangenen Jahre zeigte es sich, dass die Kinder, die unsere Eingangsstufe besucht haben, in sozialer und emotionaler Hinsicht den Schulalltag oft leichter bewältigen können. Deshalb nehmen wir auch nicht schulpflichtige Kinder in das Aufnahmeverfahren, wenn die Eltern eine vorzeitige Einschulung in unsere Eingangsstufe wünschen. Da der zeitliche Rahmen für das Aufnahmeverfahren jedoch begrenzt ist, haben wir entschieden, vorerst nur nicht schulpflichtige Kinder in das Aufnahmeverfahren zu nehmen, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember geboren sind. Nicht schulpflichtige Kinder, die zwischen Januar und März geboren sind, nehmen wir in eine Interessentenliste, aus der dann Kinder in das Aufnahmeverfahren nachrücken, wenn sich herausstellen sollte, dass wir innerhalb des Aufnahmeverfahrens noch freie Termine zur Verfügung haben.

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